Griechenlandrettung: Mit gutem Gewissen zustimmen?

2. Rettungspaket für Griechenland auf dem Prüfstand

1538 mal gelesen | 1 Kommentar

Christian Fahrholz und Andreas Freytag, 18. Aug. 2011
Griechenlandrettung: Mit gutem Gewissen zustimmen? 3.00 5 16

Am 21. Juli 2011 beschlossen die Regierungschefs in Brüssel auf einem Sondergipfel ein zweites Rettungspaket für Griechenland. Dieses Paket steht zum Beschluss im Deutschen Bundestag in Kürze auf der Tagesordnung. Die Bundesregierung hat bereits verlauten lassen, dass dieses Mal alle Abgeordneten der Regierungskoalition dafür stimmen werden. Inzwischen hat sich die Krise weiter zugespitzt, was zur Folge haben könnte, dass der Bundestag schneller als geplant die Beschlüsse bestätigen soll. Da die Abgeordneten zuvorderst ihrem Gewissen verpflichtet sind, sollten sie sich vor der Abstimmung einige Fragen zu den potenziellen Wirkungen der Beschlüsse stellen. Nur wenn diese Fragen zur Gänze mit Ja beantwortet werden, ließe sich von einem Erfolg sprechen und es könnte guten Gewissens zugestimmt werden.

Beschlüsse des Sondergipfels

Zunächst sollen die Beschlüsse nochmals kurz vorgestellt werden:

  1. Griechenland erhält eine weitere Unterstützung in Form eines Kredits von bis zu 109 Mrd. Euro durch die EFSF, den IWF und eine freiwillige, durch Bürgschaften der öffentlichen Hand abgesicherte Beteiligung des Privatsektors.
  2. Griechenland wird in seinen Stabilisierungs- und Reformanstrengungen von der Eurozone unterstützt. Details werden noch verhandelt.
  3. Griechenlands Schulden bei der Eurozone werden verlängert (auf bis zu dreißig Jahre), und der Zinssatz wird reduziert; wörtlich heißt es beim BMF (2011): „…EFSF-Darlehen zu Zinsen zur Verfügung stellen, die denen der Zahlungsbilanzfazilität (derzeit ca. 3,5%) entsprechen und die nahe bei, jedoch nicht unter den EFSF-Finanzierungskosten…“
  4. EFSF und ESM dürfen nun Regierungen direkt Kredite geben.
  5. Diese Unterstützung, die auch für andere Empfänger der Hilfen gilt, wird erst beendet, wenn die Länder wieder Zugang zu den Kreditmärkten haben.
  6. Zur Bekämpfung der Ansteckungsgefahr kann die Unterstützung sogar im Rahmen vorsorglicher Programme gewährt werden.
  7. Es wird erst im Nachhinein über verbesserte Rahmenbedingungen für fiskalische Stabilität verhandelt.

Damit das Paket erfolgreich ist, muss es dafür sorgen, dass die wesentliche Ursache der Eurokrise – die fiskalische Instabilität in nahezu allen Mitgliedsländern der Eurozone sowie die enormen Strukturschwächen in den Peripherieländern – dauerhaft bekämpft wird. Wenn die folgenden fünf Fragen mit ja beantwortet werden können, kann die erfolgreiche Implementierung von Strukturreformen und fiskalischer Stabilität erwartet werden. In diesem Fall ist den Bundestagsabgeordneten eine Zustimmung zu empfehlen.

Fragen an die Beschlüsse und wahrscheinliche Antworten

1. Lohnt es sich für die griechische Regierung, Reformen in der benötigten Intensität durchzuführen?

Die Nachfrage öffentlicher Haushalte nach weiterer Kreditfinanzierung bzw. Verschuldung wird zunehmen und konterkariert die Reformbereitschaft. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund kaum glaubwürdiger Sanktionierung fiskalpolitischen Fehlverhaltens. Aus unserer Sicht ist es bedauerlich, dass die zaghaften Ansätze eines funktionsfähigen Preisanpassungsmechanismus auf den Anleihenmärkten in Form von signifikanten Zinsdifferentialen wieder nivelliert werden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Reduzierung der Kreditkosten für Griechenland, was faktisch einer Subventionierung einer nicht wettbewerbsfähigen Ökonomie entspricht.

2. Lohnt es sich für andere Länder, allzu ambitioniert bei Reformen zu sein?

Das italienische Beispiel macht recht deutlich, dass erst die Drohung der Märkte, Refinanzierungen italienischer Staatsschuldtitel nur zu erheblichen Aufschlägen zu leisten, Reformen ermöglicht hat. Diese werden bereits heftig von den negativ betroffenen Interessengruppen bekämpft. Nur externer Druck durch die Finanzmärkte kann die italienische Regierung soweit stärken, dass sie die Reformen in aller Konsequenz durchzieht. Billige Kredite aus dem EFSF und der EZB unterminieren hingegen die Anstrengungen und verschieben die Lösung der Krise nach hinten.

3. Lohnt es sich für Griechenland und die Kapitalsammelstellen, reguläre griechische Staatsanleihen aufzulegen bzw. zu kaufen?

Offenbar nicht, denn der Risikoaufschlag ist sehr hoch. Für Griechenland ist dieser Aufschlag erstens kaum zu bezahlen und zweitens im Vergleich zu 3,5 Prozent Zins für Unterstützung aus der Eurozone nicht attraktiv. Für den privaten Finanzsektor ist das neue Mandat der EFSF in der jetzigen Situation das größtanzunehmende Umschuldungsprogramm, das der öffentliche Sektor überhaupt auflegen kann. Jeder private Investor, der gegenwärtig noch ‚toxische‘ Staatsanleihen eines Mitgliedslandes im Euroraum hält, verfügt nun über die Möglichkeit, sein Bilanz mithilfe des EFSF zu konsolidieren. Aus unternehmerischer Sicht der Kapitalsammelstellen wäre es gegenüber den eigenen Anteilseignern fahrlässig, von den neu geschaffenen Möglichkeiten der Risikoumschichtung keinen Gebrauch zu machen.

4. Wird Griechenland die Schulden zurückzahlen?

Damit ist nicht zu rechnen, weder mit dem zweitem Rettungspaket noch ohne es. Wenn die griechische Regierung die notwendigen Struktur- und Fiskalreformen einleiten würden, dann würde sich die europäische Solidarität langfristig sogar auszahlen. Wenn das Paket vom 21. Juli jedoch auf den Weg gebracht wird, reduzieren sich die Anreize für Griechenland, Strukturreformen durchzuführen, um die Schulden zurückzahlen zu können. Der Schaden für alle wird umso größer.

5. Gibt es eine (ungeteilte) Zustimmung bei den Menschen in den Geberländern?

Im Moment scheinen die Menschen in den Geberländern ruhig zu sein. Wir erwarten aber, dass es zunehmenden Widerstand gegen weitere Rettungspakete geben wird, der im Extremfall in eine allgemeine Europafeindlichkeit umschlagen wird. Die abnehmende Zustimmung durch Wählerinnen und Wähler in den Geberländern wird vor allem dann spürbar, wenn die Zinsdifferentiale am Anleihenmarkt soweit zurück gehen, dass auch ein Nettogläubiger, wie z.B. die Bundesrepublik Deutschland, sich nur noch zu exorbitant hohen Kosten beim privaten Finanzsektor refinanzieren kann. Unter Freunden gehört ein Nein zum guten Ton – ein permanentes ja hingegen zerstört die Freundschaft.

Fazit: Die Beschlüsse sind ein Teil des Problems und keine Lösung

Fasst man zusammen, so bleibt nicht viel zu loben, denn die Antwort auf alle Fragen kann nur ein "Nein" sein. Die Beschlüsse vom 21. Juli sind keineswegs dazu geeignet, die Eurokrise, die ja in Wahrheit eine Staatschulden- und Strukturkrise ist, zu lösen. Dies hat die Reaktion der Märkte gezeigt.
In eklatanter Weise werden das Subsidiaritäts- bzw. Wettbewerbsprinzip und das marktwirtschaftlich konstitutive Prinzip der Haftung in Europa verletzt. Die Ergebnisse des Sondergipfels tragen nur dazu bei, diese Doppelkrise von Staatsschulden- und Strukturkrise zu perpetuieren. Der Deutsche Bundestag kann sich dauerhafte Verdienste um Europa erwerben, wenn die kurzatmige Lösung vom 21. Juli abgelehnt wird. Die Abgeordneten sollten nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Es sage nur keiner später, er hätte es nicht wissen können.

Die Alternative

Der Bundestag sollte einen positiven Beschluss erst dann herbeiführen, wenn die Eurozone die Strukturprobleme gelöst hat. Dazu ist keine Zeit mehr, es ist sofort zu handeln! Drei Dinge sind zu tun.

  1. Das Prinzip der Haftung muss im Verhältnis der europäischen Partner wieder in den Vordergrund gestellt werden. Nationale Schulden müssen von den Staaten selbst getragen werden, von ganz extremen unverschuldeten Situationen abgesehen. Wenigstens in Zukunft sollte dies wieder so sein. Bisher geleistete Zahlungen werden praktisch nicht zurückgefordert werden können. Es ist aber ein Schlussstrich zu ziehen.
  2. Fiskalische Stabilität muss wieder hergestellt werden. Hier kann die deutsche Schuldenbremse ein Vorbild sein.
  3. Wo nötig, sind Deregulierung, Subventionsabbau, Steuer- und andere Strukturreformen (am besten gegenseitig vereinbart) durchzuführen. Hier könnte die Europäische Kommission beratend zur Seite stehen.

Wir bitten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich die Tragweite ihrer Entscheidungen zu vergegenwärtigen, wenn die Bundesregierung um eine Bestätigung der Beschlüsse des Sondergipfels für das zweite Griechenland-Paket bittet.

©KOF ETH Zürich, 18. Aug. 2011

 
Griechenlandrettung: Mit gutem Gewissen zustimmen? 3.00 5 16

Kommentare

Dieser Artikel hat einen Kommentar.
  • es ist aus

    [ ]

    Der griechische Staat ist pleite. Die Gläubiger sollten sich auf ihre Verluste einstellen.

Sie müssen sich anmelden um Kommentare zu schreiben.

Autoren

Christian Fahrholz

Christian Fahrholz

Andreas Freytag

Andreas Freytag

Schlagworte

Bundestag, Krise, Reformen, Rettungspaket, Staatsschulden

Weitersagen

Ähnliche Artikel