Die aktuelle EU-Schuldenkrise und ihre vorläufige (Schein-)Lösung durch den Rettungsschirm hat neben den offenkundigen Komponenten des Staatsversagens - vor allem dem Versagen der Disziplinierungsinstrumente der EU - auch eine Dimension des Marktversagens. Hätten die Märkte das Kreditausfallrisiko bestimmter Staaten realistischer eingeschätzt, wäre es nicht zu einer so weit-gehenden Konvergenz der Zinssätze gekommen. Genau diese Konvergenz wurde zwar durch die Schaffung der EWU angestrebt. Sie wurde aber auf dem nicht beabsichtigten Weg der faktischen Ausschaltung der „No bailout“-Klausel realisiert. Dies hatte verheerende Folgen, wie die akute EU-Schuldenkrise zeigt.[ 1 ]
Zinsen: hier zu niedrig, dort zu hoch
Das aktuelle Auseinanderdriften der Zinsen auf Staatsanleihen in der Eurozone belegt, dass die Zinsen auf deutsche Anleihen lange zu hoch und diejenigen auf PIGS-Anleihen zu niedrig waren. Man vertraute auf die von der Politik vermittelte Fiktion, man dürfe und würde kein Mitgliedsland der Eurozone fallen lassen. Deutschland musste als potenzieller Retter höhere Zinsen auf seine Staatsschuld bezahlen. Länder wie Portugal und Griechenland hingegen profitierten von zu niedrigen Zinsen, die dort zu exzessivem Konsum, stark steigenden Löhnen, sinkender Wettbewerbsfähigkeit, steigenden Handelsbilanzdefiziten und letztlich zu hoher privater und öffentlicher Verschuldung führten. Die Folgen sind bekannt.
Stärker differenzierende Zinsen hätten Anreize für die Staaten entfaltet, sich auch hinsichtlich ihrer Haushaltspolitik um eine optimale Risiko-Chancen-Position zu bemühen. Dies bedeutet nicht, dass alle Staaten vergleichbar niedrige Verschuldungsquoten hätten anpeilen müssen. Riskantere Strategien wie das Setzen auf eine schuldenfinanzierte Binnennachfrage hätten aber eben auch ihre Risikoprämie verdienen müssen. Vor allen Dingen hätten sie Geldgeber finden müssen, die derartige Strategien unabhängig von der Existenz zwischenstaatlicher Rettungsmechanismen als vertrauens-würdig erachten. Aus der Perspektive von Regierungen, die solche Strategien verfolgen, hätte sich der Zeithorizont erheblich verkürzt. Dies wäre wegen der für die unter ständigem Machterhaltungs-druck stehende Politik typischen Myopie besonders wertvoll zur Eindämmung einer exzessiven Schuldenpolitik gewesen.
Gedachte vs. reale Solidarität
Eine wesentliche Rolle bei der Bildung einer Marktmeinung spielen die Rating-Agenturen. Sie haben schwächere EU-Staaten auch deshalb lange mit ausgezeichneten Ratingnoten versehen, weil diese einer gedachten Solidargemeinschaft angehören. Obwohl sich schon seit Langem abzeichnete, dass weder Portugal noch Griechenland ihren heimischen Kapitalstock durch inländische Ersparnis konstant halten können, stuften die Rating-Agenturen beide Länder viel zu spät herab. Angesichts des graduellen Abrutschens der Volkswirtschaften bis in die Nähe der staatlichen Insolvenz ist dieses Bewertungsmuster weder sachgerecht noch verantwortlich. Nicht viel besser erscheint die Ver-fahrensweise in den Fällen Irland und Spanien, deren Probleme im Platzen einer Immobilienkrise zum Vorschein traten, sich aber bekanntlich schrittweise aufbauten.
Dabei ist es im Grundsatz richtig, das Konstrukt der gedachten Solidargemeinschaft in der Rating-Gesamtnote zu berücksichtigen, da die Adressaten des Rating, die Investoren, das Ausfallrisiko als Aggregat interessiert. Und im Fall der Eurozone es hat sich bisher auch als richtig erwiesen, von einer solchen Solidargemeinschaft auszugehen. Dennoch spricht eine Reihe gewichtiger Gründen dafür, die Rating-Agenturen dazu zu verpflichten, neben der aggregierten Ratingnote auch ein sogenanntes Stand-alone-Rating der Staaten zu veröffentlichen, bei dem die Bonität unter Ausschluss möglicher Hilfen Dritter beurteilt wird.
Stand-alone-Ratings: wenige zusätzliche Kosten, grössere Präzision
Die zur Erstellung dieser Ratings erforderliche Information sollte den Rating-Agenturen bereits vor-liegen. Es entstehen also kaum zusätzliche Kosten. Denn die Beurteilungen der Kreditwürdigkeit be-ruhen in aller Regel zunächst auf einer Einschätzung der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit in Iso-lation. Diese wird erst in einem zweiten Schritt in Abhängigkeit von Sicherheiten und Haftungsver-hältnissen modifiziert.
Das Stand-alone-Rating liefert den Investoren zwar eine nur bedingt relevante Aussage, diese aber mit einer möglicherweise entscheidend höheren Präzision. Die Analyse der Kreditwürdigkeit eines Staates in isolierter Betrachtung anhand verfügbarer Daten über Haushalt, Wirtschaftskraft und anderer relevanter Rahmenbedingungen fällt unter die Kernkompetenzen einer Rating-Agentur. Die Frage dagegen, ob eine bestimmte Unterstützungsleistung Dritter erfolgt oder nicht, wird im politischen Raum beantwortet. Eine Prognose ist mit hoher Unsicherheit behaftet. Ob die Rating-Agenturen diese besser durchzuführen vermögen als Dritte, z.B. die Investoren selbst, erscheint zweifelhaft.
Ein zentrales Argument für Stand-alone-Ratings ist, dass sie eine wichtige Informationsquelle für eine stärker differenzierende Marktwahrnehmung und eine entsprechend reagiblere Preisgestaltung dar-stellen. Eine verfehlte Haushaltspolitik führt regelmäßig zu höheren Zinsen und damit zu einer raschen Einschränkung der Handlungsspielräume der Regierung. Stand-alone-Ratings können damit helfen, die Lenkungswirkung des Kapitalmarktes wieder zu verstärken.
Stand-alone-Ratings bieten auch den Wählern eines Landes eine zusätzliche Information über die Qualität ihrer Regierung – ein willkommenes Korrektiv in Zeiten der kurzfristigen Ausrichtung von Wirtschaftspolitik an Wahlterminen. Und schließlich erlaubt der Vergleich der Stand-alone-Ratings mit den Gesamtratings eine Einschätzung, welchen Wert explizite oder implizite Haftungszusagen für den betreffenden Staat haben. Offenkundig entspricht ein Verschweigen von Stand-alone-Ratings für Staaten nicht dem Gemeinwohlinteresse, obwohl, oder gerade weil diese Information für die Regierungen unbequem ist, und ihnen große Probleme bereiten kann.
tuelle EU-Schuldenkrise und
ihre vorläufige (Schein-)Lösung durch den Rettungsschirm hat
neben den offenkundigen Komponenten des Staatsversagens - vor allem dem Versagen der
Disziplinierungsinstrumente der EU - auch eine Dimension des Marktversagens.
Hätten die Märkte das Kreditausfallrisiko bestimmter Staaten realistischer
eingeschätzt, wäre es nicht zu einer so weitgehenden Konvergenz der Zinssätze
gekommen. Genau diese Konvergenz wurde zwar durch die Schaffung der EWU
angestrebt. Sie wurde aber auf dem nicht beabsichtigten Weg der faktischen Ausschaltung
der „No bailout“-Klausel realisiert. Dies hatte verheerende Folgen, wie die
akute EU-Schuldenkrise zeigt.[1]
Zinsen: hier zu niedrig, dort zu hoch
Das aktuelle Auseinanderdriften der
Zinsen auf Staatsanleihen in der Eurozone belegt, dass die Zinsen auf deutsche
Anleihen lange zu hoch und diejenigen auf PIGS-Anleihen zu niedrig waren. Man
vertraute auf die von der Politik vermittelte Fiktion, man dürfe und würde kein
Mitgliedsland der Eurozone fallen lassen. Deutschland musste als potenztieller
Retter höhere Zinsen auf seine Staatsschuld bezahlen. Länder wie Portugal und
Griechenland hingegen profitierten von zu niedrigen Zinsen, die dort zu exzessivem
Konsum, stark steigenden Löhnen, sinkender Wettbewerbsfähigkeit, steigenden
Handelsbilanzdefiziten und letztlich zu hoher privater und öffentlicher Verschuldung
führten. Die Folgen sind bekannt.
Stärker differenzierende Zinsen
hätten Anreize für die Staaten entfaltet, sich auch hinsichtlich ihrer
Haushaltspolitik um eine optimale Risiko-Chancen-Position zu bemühen. Dies
bedeutet nicht, dass alle Staaten vergleichbar niedrige Verschuldungsquoten
hätten anpeilen müssen. Riskantere Strategien wie das Setzen auf eine schuldenfinanzierte
Binnennachfrage hätten aber eben auch ihre Risikoprämie verdienen müssen. Vor
allen Dingen hätten sie Geldgeber finden müssen, die derartige Strategien
unabhängig von der Existenz zwischenstaatlicher Rettungsmechanismen als
vertrauenswürdig erachten. Aus der Perspektive von Regierungen, die solche
Strategien verfolgen, hätte sich der Zeithorizont erheblich verkürzt. Dies wäre
wegen der für die unter ständigem Machterhaltungsdruck stehende Politik
typischen Myopiea
besonders wertvoll zur Eindämmung einer exzessiven Schuldenpolitik gewesen.
Gedachte vs. reale Solidarität
Eine wesentliche Rolle bei der
Bildung einer Marktmeinung spielen die Rating-Agenturen. Sie haben schwächere
EU-Staaten auch deshalb lange mit ausgezeichneten Ratingnoten versehen, weil
diese einer gedachten Solidargemeinschaft angehören. Obwohl sich schon seit Llangem
abzeichnete, dass weder Portugal noch Griechenland ihren heimischen
Kapitalstock durch inländische Ersparnis konstant halten können, stuften die
Rating-Agenturen beide Länder viel zu spät herab. Angesichts des graduellen
Abrutschens der Volkswirtschaften bis in die Nähe der
staatlichen Insolvenz ist dieses Bewertungsmuster weder sachgerecht noch
verantwortlich. Nicht viel besser erscheint die Verfahrensweise in den Fällen
Irland und Spanien, deren Probleme im Platzen einer Immobilienkrise zum
Vorschein traten, sich aber bekanntlich schrittweise aufbauten.
Dabei ist es im Grundsatz richtig,
das Konstrukt der gedachten Solidargemeinschaft in der Rating-Gesamtnote zu
berücksichtigen, da die Adressaten des Ratings, die Investoren,
das Ausfallrisiko als Aggregat interessiert. Und im Fall der Eurozone es hat
sich bisher auch als richtig erwiesen, von einer solchen Solidargemeinschaft
auszugehen. Dennoch sprechen spricht eine
Reihe gewichtiger Gründen dafür, die Rating-Agenturen dazu zu verpflichten,
neben der aggregierten Ratingnote auch ein sogenanntes Stand-alone-Rating der
Staaten zu veröffentlichen, bei dem die Bonität unter Ausschluss möglicher
Hilfen Dritter beurteilt wird.
Stand-alone-Rating: wenige zusätzliche Kosten, grössere Präzision
Die zur Erstellung dieser Ratings erforderliche Information sollte den Rating-Agenturen bereits vorliegen. Es entstehen also kaum zusätzliche Kosten. Denn die Beurteilungen der Kreditwürdigkeit beruhen in aller Regel zunächst auf einer Einschätzung der jeweiligen wirtschaftlichen Einheit in Isolation. Diese wird erst in einem zweiten Schritt in Abhängigkeit von Sicherheiten und Haftungsverhältnissen modifiziert.
Das Stand-alone-Rating liefert den Investoren zwar eine nur bedingt relevante Aussage, diese aber mit einer möglicherweise entscheidend höheren Präzision. Die Analyse der Kreditwürdigkeit eines Staates in isolierter Betrachtung anhand verfügbarer Daten über Haushalt, Wirtschaftskraft und anderer relevanter Rahmenbedingungen fällt unter die Kernkompetenzen einer Rating-Agentur. Die Frage dagegen, ob eine bestimmte Unterstützungsleistung Dritter erfolgt oder nicht, wird im politischen Raum beantwortet. Eine Prognose ist mit hoher Unsicherheit behaftet. Ob die Rating-Agenturen diese besser durchzuführen vermögen als Dritte, z.B. die Investoren selbst, erscheint zweifelhaft.
Ein zentrales Argument für
Stand-alone-Ratings ist, dass sie eine wichtige Informationsquelle für eine
stärker differenzierende Marktwahrnehmung und eine entsprechend reagiblere
Preisgestaltung darstellen. Eine verfehlte Haushaltspolitik führt regelmäßig zu
höheren Zinsen und damit zu einer raschen Einschränkung der Handlungsspielräume
der Regierung. Stand-alone-Ratings
können damit helfen, die Lenkungswirkung des Kapitalmarktes wieder zu
verstärken.
Stand-alone-Ratings bieten auch den
Wählern eines Landes eine zusätzliche Information über die Qualität ihrer
Regierung – ein willkommenes Korrektiv in Zeiten der kurzfristigen Ausrichtung
von Wirtschaftspolitik an Wahlterminen. Und schließlich erlaubt der Vergleich
der Stand-alone-Ratings mit den Gesamtratings eine Einschätzung, welchen Wert
explizite oder implizite Haftungszusagen für den betreffenden Staat haben. Offenkundig
entspricht ein Verschweigen von Stand-alone-Ratings für Staaten nicht dem
Gemeinwohlinteresse, obwohl, oder gerade weil diese Information für die
Regierungen unbequem ist, und ihnen große Probleme bereiten
kann.
Ansgar Belke ist Inhaber des Lehrstuhls
für Makroökonomik an der Uni Duisburg-Essen und Forschungsdirektor
Internationale Makroökonomie am DIW Berlin
Hans-Peter Burghof ist Inhaber des Lehrstuhls
für Bankwirtschaft und Finanzdienstleistungen an der Uni Hohenheim
[1] Dieser Beitrag ist am 27.09.2010 unter dem Titel: „Jedes Land für sich selbst – Rating-Agenturen stuften die Pigs-Staaten falsch ein, weil sie eine Rettung durch die Eurozone einkalkulierten“ in der Financial Times Deutschland erschienen.
- 1 Dieser Beitrag ist am 27.09.2010 unter dem Titel: „Jedes Land für sich selbst – Rating-Agenturen stuften die Pigs-Staaten falsch ein, weil sie eine Rettung durch die Eurozone einkalkulierten“ in der Financial Times Deutschland erschienen.
©KOF ETH Zürich, 15. Okt. 2010
