In einer Demokratie sind Wahlen ohne Wahlversprechen nicht denkbar. Das Brechen solcher Wahlversprechen rächt sich jedoch selten – ein Umstand, dem abgeholfen werden könnte. Dementsprechend schlagen wir vor, dass Politiker die Möglichkeit haben sollten, politische Verträge einzugehen, in denen überprüfbare Wahlversprechen schriftlich niedergelegt und beglaubigt werden. Bricht ein Amtsinhaber einen solchen Vertrag, darf er sich nicht zur Wiederwahl stellen.
Defizite der politischen Prozesse
Auch wenn während des Wahlkampfs vor allem mit Wahlversprechen um Stimmen gekämpft wird, werden solche Versprechen nach der Wahl allzu oft gebrochen. Diese Erfahrung hat nicht nur in Deutschland zu einem deutlichen Verlust an Vertrauen in die Demokratie geführt. Trotzdem rücken die Regierungskoalitionsparteien Deutschlands auch in dieser Legislaturperiode von ihren Wahlversprechen ab. Das liegt einerseits daran, dass die Wahlversprechen der einzelnen Parteien nicht mit denjenigen ihrer Koalitionspartner vereinbar sind. Neue, unerwartete wirtschaftliche Entwicklungen erfordern zudem neue Prioritäten.
Andererseits rächt sich das Brechen von Wahlversprechen bei der nächsten Wahl nur selten. Die Wähler wissen zum Beispiel, dass ihre Stimme lediglich einen sehr geringen Einfluss hat. Deswegen haben sie wenig Anreiz, sich über Leistung und Worttreue der zur Wahl stehenden Kandidaten zu informieren. Auch wenn die Leistung eines Amtsinhabers die Wähler nur bedingt zufriedenstellt, kann es rational sein, den Amtsinhaber wiederzuwählen. Es ist ja zum Beispiel unsicher, ob ein anderer, unbekannter Kandidat bessere Leistungen erbringen würde.
Vorschlag – Wahlverträge und Wiederwahlschwellen
Solche Situationen müssen nicht hingenommen werden und es sollte folgende Möglichkeiten geben, die beschriebenen Politikversagen abzumildern: Kandidaten für Ämter in der Exekutive oder Mandate in der Legislative sollten politische Verträge eingehen können, in denen ein Teil ihrer überprüfbaren Wahlversprechen schriftlich niedergelegt und beglaubigt würde. Der Erfüllungsgrad dieser Versprechen würde zu gegebener Zeit überprüft und über die Entlohnung dieses Politikers entschieden oder über dessen Recht, sich zur Wiederwahl zu stellen. Es bliebe den Politikern überlassen, ob und welche Art von politischen Verträgen, sie eingehen möchten. Der Wettbewerb um Ämter und Mandate würde jedoch den Abschluss von solchen Verträgen begünstigen.
Eine vielversprechende Variante dieses Kernvorschlags sind sogenannte Wiederwahlschwellen. Sie sollen die Wiederwahl eines Politikers direkt mit seiner politischen Leistung verbinden, nach folgendem Prinzip: Kandidierende Politiker können einen Teil ihrer Wahlversprechen für die nächste Amtsperiode freiwillig beglaubigen lassen, indem sie Messgrössen, die sie innerhalb einer Amtszeit zu erreichen versprechen, in einem politischen Vertrag festlegen. Die festgelegten Messgrössen werden für die Politiker zur Wiederwahlschwelle, von deren Erreichen die Wählbarkeit für die nächste Amtsperiode abhängt. Die Versprechen werden am Ende der Amtszeit daraufhin geprüft, ob sie gehalten wurden. Politiker, die ihre Versprechen nicht gehalten haben, verwirken ihr Recht, bei den nächsten Wahlen anzutreten, während sie sich sonst wieder als Kandidaten aufstellen lassen dürfen.
Politische Verträge unterscheiden sich grundlegend von privaten Verträgen. Erstens sind politische Verträge einseitige Willenserklärungen eines Politikers darüber, was er im Amt für die Öffentlichkeit zu leisten verspricht. Zweitens sind politische Verträge den Regeln einer liberalen Demokratie unterworfen. Sie dürfen zum Beispiel freie und anonyme Wahlen, gleiches Wahlrecht für alle und Gewaltenteilung genauso wenig einschränken, wie sie die Unabhängigkeit des Gerichtswesens oder die Freiheit der Presse antasten dürfen.
Beispiele
Die Funktionsweise von Schwellenverträgen soll an wohlbekannten Beispielen erläutert werden. George Bush Senior zum Beispiel hat zu Beginn seiner Wahlkampagne verkündet: "Read my lips: no new taxes". Da er nach seiner Wahl zum Präsidenten der Vereinigten Staaten nicht Wort hielt und bald neue Steuern erhob, hätte ein Schwellenvertrag seine Kandidatur zur Wiederwahl verhindert.
In den 1990er Jahren versprachen Helmut Kohl und Gerhard Schröder während ihrer Wahlkampagnen für das Kanzleramt, die Zahl der Arbeitslosen auf eine bestimmte Größe zu senken. Doch keiner von beiden hielt sein Versprechen. Nach unserem Vorschlag wäre vor den nächsten Wahlen evaluiert worden, inwieweit diese Versprechen gehalten wurden. Im Wissen darum, dass ihr Recht auf eine Wiederwahlkandidatur auf dem Spiel stand, hätten beide Politiker entweder die Versprechung gar nicht gemacht, oder umfangreichere Reformen in Angriff genommen, um die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, damit sie sich zur Wiederwahl stellen dürfen.
Unter der Führung von Andrea Ypsilanti versprach die SPD in Hessen, keine Koalition mit den Linken einzugehen – und brach ihr Versprechen kurz darauf. Sie wurde jedoch von der Opposition innerhalb ihrer eigenen Partei daran gehindert, die angestrebte Koalition einzugehen. Ein Schwellenvertrag mit dem Versprechen, keine Koalition mit den Linken einzugehen, hätte Andrea Ypsilanti vor der Versuchung bewahrt, ihr Versprechen zu brechen.
Vor der vorletzten Bundestagswahl legten sich CDU und CSU auf eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte fest, während die SPD eine Erhöhung ausschloss. Die nach der Wahl gebildete Grosse Koalition hob den Mehrwertsteuersatz um drei Prozentpunkte an – das wäre bei Schwellenverträgen nicht möglich gewesen.
Beurteilung und mildere Form der Bindung an Wahlversprechen
Die Vorteile von Schwellenverträgen sind naheliegend: Durch die Beglaubigung würden die Politiker ermutigt – wenn nicht verpflichtet – die Umsetzung ihrer Wahlversprechen ernsthafter anzugehen. Dementsprechend würde manche Frage rigoroser in Angriff genommen, und drängende Probleme wie zum Beispiel die Staatsverschuldung oder die Arbeitslosigkeit hätten bessere Chancen, nachhaltig gelöst zu werden.
Durch Verträge würden Wahlversprechen deutlich an Kraft gewinnen, und Politiker würden davon abgehalten, leere Versprechungen zu machen. Kein Politiker würde gezwungen, Versprechen zu machen – aber wenn, dann sollten es echte sein. Damit hätten die Wähler wieder mehr Vertrauen in die Demokratie.
Man könnte gegen Schwellenverträge einwenden, dass zufällige Ereignisse einen Politiker daran hindern könnten, ein Wahlversprechen einzuhalten. Aber dieses Argument überzeugt nicht. Einerseits kann der Politiker seine Anstrengungen den Ereignissen anpassen und so die Wahrscheinlichkeit, dass er sein Ziel erreicht und sich zur Wiederwahl stellen darf, so hoch wie möglich halten. Auch wird wohl jeder Politiker, im Wissen um die Möglichkeit solcher Ereignisse, seine Verträge vorsichtig formulieren. Ausserdem kann mit einer Notfallklausel für Krisen oder Katastrophen sichergestellt werden, dass ein beglaubigtes Wahlversprechen hinfällig wird, wenn z. B. eine qualifizierte Mehrheit des Parlaments für dessen Aufhebung stimmt.
Auch eine mildere Variante der Schwellenverträge wäre denkbar. Genau wie oben beschrieben würden die Wahlversprechen öffentlich beglaubigt und am Ende der Amtsperiode würde durch eine öffentliche Institution geprüft, inwiefern die Versprechen gehalten wurden. Stellt diese Institution fest, dass ein grosser Anteil der Versprechen nicht erfüllt wurde, hätte das jedoch keine direkten Sanktionen zur Folge. Trotzdem würde jeder Amtsträger wissen, dass der Erfüllungsgrad seiner Wahlversprechen öffentlich bekannt gegeben wird und er mit dieser öffentlichen Beurteilung zur Wiederwahl antreten muss. Damit wäre ein Anreiz für gute Leistungen und Erfüllung von Wahlversprechen im Amt gesetzt.
Ausblick
Die Einführung von politischen Verträgen, und insbesondere die Einführung von Wiederwahlschwellen, erfordern Änderungen auf Verfassungs- und Gesetzesebene, deren Umsetzung Zeit und Sorgfalt erfordert. Doch es würde sich lohnen, politische Verträge in der Demokratie zu verankern: Sie würden dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen nachhaltig zu festigen, so dass kommende Herausforderungen besser bewältigt würden.
Literatur:
Gersbach Hans (2007): Contractual Democracy, CEPR Discussion Paper No. 6763[ a ].
©KOF ETH Zürich, 30. Aug. 2010
