Der volkswirtschaftliche Wert einer Unternehmung bemisst sich nach der Wertschöpfung, die sie für die Gesellschaft generiert. Staatliche Eingriffe drängen sich auf, wenn die Unternehmenseigner nicht an einer Maximierung dieser gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung interessiert sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Interessengegensätze zwischen Eigen- und Fremdkapitalgebern bestehen oder wenn unternehmerisches Handeln externe Kosten generiert.[ 1 ]
Interessenkonflikte zwischen Eigen-, Fremdkapitalgebern und der Gesellschaft
Bei Finanzinstituten mit sehr dünner Eigenkapitaldecke bestehen solche Interessengegensätze. Fremdkapitalgeber dieser Institute sind risikoscheu, da der Wert ihrer Forderungen im Falle unternehmerischen Misserfolgs und daraus folgender Insolvenz erheblich fällt, während er im Erfolgsfall nur schwach steigt. Eigenkapitalgeber hingegen sind risikofreudig, da sie fast nichts zu verlieren haben aber stark von einer Steigerung des Unternehmenswertes profitieren können. Das Management als Vertreter der Eigenkapitalgeber investiert daher unter Umständen in Projekte, die den Gesamtwert von Eigen- und Fremdkapital verringern und die Insolvenzgefahr erhöhen.
Externe Kosten drohen bei Finanzinstituten, wenn der Insolvenzfall tatsächlich eintritt. Obwohl das Ausmass dieser Kosten theoretisch und empirisch keineswegs geklärt ist, veranlasste die Furcht vor ihnen viele Regierungen und Notenbanken zu Stützungsmassnahmen, die mit einer Umverteilung vom Fiskus zu Aktionären und Gläubigern verbunden waren. Die Erwartung, dass ähnliche Massnahmen auch in Zukunft ergriffen werden könnten, schafft neuerliche Anreize zu übermässig risikofreudigem Geschäftsgebaren.
Striktere Vorschriften als Lösung?
Wie sollte auf diese verzerrten Anreize reagiert werden? In der Diskussion der vergangenen Monate dominierten Vorschläge zu strikteren Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften. Derartige Vorschriften verringern tendenziell die Risikoneigung der Eigner und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass in Zeiten widriger Geschäftslage Illiquidität und Insolvenz vermieden werden können. Gleichzeitig senken sie die Eigenkapitalrendite und deren Volatilität, führen aber –aus gesamtwirtschaftlicher Sicht bedeutsam – aufgrund der verbesserten Anreizsituation zu einer Erhöhung der Rendite auf das gesamte eingesetzte Kapital. Nachteilig schlägt hingegen zu Buche, dass solche Vorschriften Messprobleme und somit Schwierigkeiten bei der Durchsetzung aufwerfen und einen Eingriff in die unternehmerische Handlungsfreiheit darstellen.
Ein anderer Vorschlag zielt daher ordnungspolitisch bestechend auf Verbesserungen beim Insolvenzverfahren für Finanzinstitute ab. Damit sollen die volkswirtschaftlichen Kosten einer Insolvenz verringert, die Notwendigkeit staatlicher Stützungsmassnahmen beseitigt und dadurch die Kapitalgeber zu risikobewusstem Verhalten angehalten werden. Allerdings ist unklar, inwiefern Verfahrensänderungen diejenigen volkswirtschaftlichen Kosten senken können, die sich aufgrund der durch eine Insolvenz ausgelösten Kettenreaktion im Finanzsystem ergeben. Denn an der Tatsache, dass die Gläubiger einer insolventen Bank häufig selber Banken sind, ändern neue Verfahrensregeln nichts. Zudem wirft der Vorschlag angesichts komplexer Unternehmensstrukturen und international konkurrierender Rechtsordnungen erhebliche juristische und politische Probleme auf, und er entschärft nicht den Interessenkonflikt zwischen Eigen- und Fremdkapitalgebern.
Diskutiert werden schliesslich auch neue Steuern für Finanzinstitute. Neben dem Motiv der „Bestrafung“ steht hierbei das Ziel im Vordergrund, spezifische Aktivitäten oder Bilanzpositionen entsprechend der von ihnen verursachten externen Kosten zu verteuern. Informationen über die Höhe dieser Kosten sind aber nur spärlich vorhanden. Ausserdem stellt sich die Frage nach der Verwendung der erhobenen Steuern. Die Mittel in einem Vorsorgefonds zu äufnen könnte kontraproduktiv wirken, wenn Finanzmarktakteure die Steuern als Prämienzahlung betrachteten, der im Krisenfall das Anrecht auf Staatshilfe gegenübersteht. Anstatt den Finanzinstituten Mittel zu entziehen und an den Kapitalmärkten zu investieren, könnte der Gesetzgeber die Institute zudem direkt zum Halten sicherer Anlagen und liquider Mittel verpflichten.
Instrumenten-Mix
Da keiner der Lösungsansätze ein Allheilmittel gegen die geschilderten Probleme darstellt, sollten verschiedene Instrumente zum Einsatz gelangen. Dabei muss erstens sichergestellt werden, dass das Scheitern eines Finanzinstituts nicht zu unnötigen Störungen des Interbankenverkehrs oder anderer volkswirtschaftlich wichtiger Transaktionskanäle führt. Neben Verbesserungen beim Insolvenzverfahren bedingt dies den Ausbau zentraler Clearinghäuser und gegebenenfalls die Hinterlegung höherer Sicherheiten. Zweitens muss der Interessenkonflikt zwischen Unternehmenseignern und Gläubigern entschärft werden. Dies erfordert hinreichend strikte Eigenkapitalvorschriften. Und drittens müssen die Massnahmen selbst dann stabilisierend wirken, wenn Finanzmarktakteure nur verzögert auf Anreize reagieren oder zu Übertreibungen und Selbstüberschätzung neigen. Dabei helfen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften.
Der Teufel steckt in der Umsetzung
Grosse Herausforderungen stellen sich bei der Umsetzung dieser Massnahmen. Trotz internationalen Abstimmungsbedarfs darf es nicht zu Verzögerungen oder ungenügender nationaler Differenzierung kommen. Trotz intensivierter Regulierung darf das Bewusstsein um eingegangene Risiken nicht einer Vollkaskomentalität unter Investoren und Sparern weichen. Trotz politischer Brisanz muss die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden vom politischen Tagesgeschäft gewährleistet werden. Und trotz oder gerade wegen volkswirtschaftlicher Insolvenzkosten müssen Aufsichtsbehörden beim Entscheid über die Rettung eines Finanzinstituts diese Kosten relativ schwach und die Anreizwirkungen des Rettungsentscheides relativ stark gewichten. Nur so können die Behörden im Vorfeld die Erwartungen und Entscheide der Marktteilnehmer wie gewünscht beeinflussen.
Angesichts des lückenhaften Verständnisses vieler volkswirtschaftlicher Zusammenhänge im Finanzsektor müssen Massnahmen klar kommuniziert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Vertiefte Forschung muss darüber hinaus die Verständnislücken zu schliessen versuchen. In der Zwischenzeit sollten Alarmglocken schrillen, sobald die ausgewiesene Wertschöpfung im Finanzsektor rasant ansteigt, die Verflechtung der Bankbilanzen stark wächst oder an den Finanzmärkten die vermeintliche Gewissheit grassiert, dass „diesmal alles anders ist“.
- 1 Dieser Artikel ist am 14. Juni 2010 als Gastbeitrag in der Berner Zeitung erschienen.
©KOF ETH Zürich, 18. Jun. 2010

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geschrieben von mata_web am 25. Jun. 2010, 10:58Also zuerst einmal finde ich es schrecklich, wie unpassend sie Begriffe wie "risikoscheu" und "risikofreudig" verwenden. All die von ihnen beschriebenen Phämomene liesen sich auch mit risikoneutralen Agenten beobachten. Bitte überlassen sie die Fehlverwendung klar definierter Begriffe doch Journalisten!!!
Zweitens werden ihre Textbuch-Erklärungen der heutigen Zeit nicht gerecht. Sie müssen schon auf die volkswirtschaftliche Bedeutung von Bank-Eigenkapital eingehen. Warum haben wir eine Rezession erlebt ? Banken hatten starke, adverse Schocks auf ihr Eigenkapital zu verkraften und haben statt sich Eigenkapital zu verschaffen, einfach die Kreditvergabe zusammengestrichen. Hier lässt sich ein klarer, externen Effekt aufgrund der vielfältigen ASIF-Probleme bei der Finanzintermediation erkennen und eben genau diese machen die Frage nach Regulierung so interessant. Bankkredite sind eben nicht immer durch Marktintermediation substituierbar. Verluste von Banken haben deswegen große realwirtschaftliche Konsequenzen, welche Banken eben nicht in ihr Geschäftskalkül einbeziehen. Man muss also dafür sorgen, dass Banken nach großen Verlusten sofort wieder die Eigenkapitalquote aufstocken, Vorschläge das zu regeln gibt es, wurden von ihnen aber leider weitgehend unterschlagen.
zum Kommentar 1
geschrieben von JJR am 4. Sep. 2010, 14:20Zuerst einen Dank an Dirk Niepelt für diesen sehr guten und knappen Überblick über das Thema. Mehr sollte dieser Artikel nie sein, nehme ich an.
Daher finde ich die Anmerkungen von mata_web ein wenig unpassend. Sein erster Kritikpunkt klingt nach Erbsenzählerei. Entscheidend war doch noch nie, was der Lehrer sagt, sondern was der Schüler versteht. Und hier ist m.E. klar zu erkennen, dass "risikoscheu" sich im zweiten Absatz nicht auf die konkave Nutzenfunktion des Agenten bezieht, sondern auf die Abneigung gegen das Eingehen von Risiken durch die Entscheider der Bank, und zwar aufgrund der konkaven Rückzahlungsfunktion der Fremdkapitalgeber. Die Nutzenfunktion muss also nur unkritische Annahmen (mehr ist besser) erfüllen, damit die Aussagen korrekt sind. Aber solche technischen Begriffen gehören mMn nicht in einen Überblicksartikel.
Auch der zweite Kritikpunkt von mata_web scheint mir das Wesen eines Überblickartikels misszuverstehen. Seine Betonung der Erhöhung der EK-quote nach Verlusten ist nur ein einziger von vielen wichtigen Punkten. Dazu einer, der nur ein Symptom bekämpft und nichts an der Ursache des Problems ändert. Im Gegensatz dazu sind die vom Autor aufgezählten Punkte auf lange Sicht aufgrund ihrer Anreizwirkungen als weit wichtiger einzustufen.