Wie die EU wieder auf den Weg des Rechts finden kann

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Roland Vaubel, 9. Sept. 2010
Wie die EU wieder auf den Weg des Rechts finden kann 3.92 5 12

Der Bail-out Griechenlands hat das Vertrauen der Deutschen in die Europäische Union erschüttert. Dafür gibt es mehrere Gründe.[ 1 ]

Die 5 Gründe des Misstrauens

Erstens ist das Bail-out-Verbot des Artikels 125 schon immer vor allem ein deutsches Anliegen gewesen. Helmut Schlesinger, Hans Tietmeyer und Theo Waigel sorgten dafür, dass es in den Vertrag von Maastricht kam.

Zweitens haben sich die Europäische Union und vor allem die Regierungen des Eurogebiets zum ersten Mal zu einem offenen Rechtsbruch hinreissen lassen. Der französische Europa-Minister Pierre Lellouche und der belgische EU-Handelskommissar Karel de Gucht haben es sogar öffentlich zugegeben. Artikel 125 besagt eben nicht nur, dass weder die Union noch die anderen Mitgliedstaaten für die Verbindlichkeiten Griechenlands haften. Er verbietet ihnen darüber hinaus ausdrücklich, für diese Verbindlichkeiten "einzutreten". Genau das haben sie aber getan. Dass Artikel 122 nicht als Rechtsgrundlage taugt und dass Artikel 123 von der EZB unterlaufen wurde, ist ebenfalls kein Geheimnis. Für die Mehrzahl der Deutschen sind "Treu und Glauben" fundamentale Werte. Deshalb sind sie jetzt empört.

Ihr Zorn hat drittens damit zu tun, dass die Bundesregierung – an ihrer Spitze die Kanzlerin – keine gute Figur machte und in aller Öffentlichkeit über den Tisch gezogen wurde. Erst bestand sie darauf, dass nur dann gezahlt werde, wenn "die Finanzierung über den Markt nicht ausreicht" und dass die Zinssätze "kein Subventionselement enthalten dürfen" (25.03.10). Diese Bedingungen gab sie bereits am 11.04.10 auf. Am 08.05.10 stimmte sie sogar der lange abgelehnten Finanzierung durch die Europäische Union zu, und der französische Präsident Sarkozy erklärte – wenn auch übertreibend –, er habe 95 Prozent seiner Vorstellungen durchgesetzt. Dass sich die Kommission in der Person Präsident Barrosos ganz und gar auf die Seite Frankreichs schlug, irritierte ebenfalls.

Viertens war es für die Deutschen eine neue Erfahrung, dass ihre Vertreter im europäischen Zentralbankrat von einer überwältigenden Mehrheit überstimmt wurden. Nur der griechische Zentralbank-Gouverneur – ein ehemaliger Banker, noch von den Konservativen ernannt – stimmte mit ihnen. EZB-Präsident Trichet erwies sich als williger Erfüllungsgehilfe der französischen Politik.

Fünftens schließlich haben die meisten Deutschen – zumindest die Ökonomen – ihr Vertrauen in das europapolitische Augenmaß ihres Finanzministers verloren. Eine Umfrage zeigte, dass die deutschen Ökonomen den Bail-out im Verhältnis von 5:1 ablehnen. Jurist Wolfgang Schäuble ließ sich davon nicht beirren. Wie schon 1990, als er gegen den Rat fast aller Ökonomen als Verhandlungsführer für die deutsche Wiedervereinigung den Umrechnungskurs von 1:1 aushandelte, so setzte er sich auch diesmal selbstgewiss über alle ökonomischen Bedenken hinweg. Er erklärte, die Stabilität des Euro sei in Gefahr, und zum Bail-out gebe es keine Alternative. Beides war falsch. Die naheliegende Alternative wäre eine De-facto-Prolongation gewesen: Die Banken und anderen institutionellen Anleger hätten neue griechische Anleihen gekauft, so dass der griechische Staat seine alten Anleihen hätte verzinsen und tilgen können. Ein Treuhänder hätte für die bestimmungsgemäße Verwendung der Erlöse gesorgt. Auf diese Weise hätte der letztlich wohl unvermeidliche Forderungsverzicht auf einen Zeitpunkt vertagt werden können, zu dem die Gläubigerbanken wieder fest auf beiden Beinen stehen, und der Steuerzahler wäre nicht für die Fehler der Banken aufgekommen.

Schärfere Sanktionen

Wie wird es weitergehen? Die Sanktionen für überhöhte Defizite sollen verschärft werden. Die französische Regierung unterstützt die deutsche Forderung nach einer Aussetzung des Stimmrechts. Als Gegenleistung fordert sie eine "europäische Wirtschaftsregierung". In der Haushaltspolitik soll es nicht nur Defizitgrenzen, sondern eine verbindliche Koordination (per Mehrheitsentscheidung?) geben.

Das wäre ein schlechtes Geschäft. Es ist ja nichts Neues, dass Deutschland von seinen Partnern aufgefordert wird, mit fiskalpolitischen Mitteln die gesamtwirtschaftliche Nachfrage anzukurbeln und den deutschen Leistungsbilanzüberschuss abzubauen. Diesen Forderungen würde Nachdruck verliehen. Die Haushaltsdefizite würden daher nicht ab-, sondern zunehmen.

Außerdem ist eine Verschärfung der Sanktionen so lange wenig wert, wie auf einen Automatismus verzichtet wird. Dazu ist die französische Regierung jedoch nicht bereit. Der Vertrag lässt ihn auch nicht zu. Artikel 126 Absatz 6 besagt klipp und klar: "Der Rat entscheidet auf Vorschlag der Kommission..., ob ein übermäßiges Defizit besteht". Die Verhängung von Sanktionen setzt gemäß Absatz 11 ebenfalls einen Beschluss des Rates voraus. Daran scheiterte schon Theo Waigels "Pakt" von 1996. Der Vertrag müsste daher geändert werden.

Eigentlich ist der Bail-out ein Fall für den Europäischen Gerichtshof. Aber der EuGH schließt sich fast immer der Rechtsauffassung der Kommission an, denn er teilt ihr Interesse an der Zentralisierung Europas. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, ihn grundlegend zu reformieren. Die EuGH-Richter sollten von den höchsten Gerichten der Mitgliedstaaten ausgewählt und entsandt werden. In Frage käme nur, wer zuvor richterliche Erfahrung gesammelt hat. Klageberechtigt sollten auch die Parlamentarier der Mitgliedstaaten sein. Am Gesetzgebungsprozess dürfen sie ja bereits mitwirken.

Das Labor Europa kann nicht funktionieren, wenn die Sicherheitsbestimmungen missachtet werden.


©KOF ETH Zürich, 9. Sep. 2010

 
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Roland Vaubel

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Schlagworte

Bail-out-Verbot, EuropäischerGerichtshof, Stabilitäts-und-Wachstumspakt

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