Erst vor Kurzem waren die EU-Granden erleichtert, endlich den Lissabon-Vertrag in Kraft setzen zu können. Und schon ist er obsolet. Die globale Krise, entstanden in den USA, entwickelte sich rasch von einer Finanzkrise (2007/2008) über eine Krise der Realwirtschaft (2009) zu einer veritablen Staatsschuldenkrise (2010 ff.). Alle Industriestaaten, die es sich leisten konnten, beschworen den alten Keynes und schnürten massive Konjunktur- und Bankenrettungspakete. Die „Kosten“ der Konjunkturstabilisierung sind explodierende Staatsschulden. Sparen bzw. eine kluge Exitstrategie ist vor allem in Europa jetzt – nicht zuletzt wegen der mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) selbst auferlegten Budgetbeschränkungen – angesagt. Diese könnten allerdings den Wachstumsvorsprung zu den hochverschuldeten und nicht sparenden USA vergrößern.[ 1 ]
Ob dieses Manko die neue Wachstumsstrategie „Europa 2020“ ausgleichen kann, ist fraglich. Auch die G20-Gipfelstürmer in Toronto haben sich als Kompromiss darauf geeinigt, dass die Industriestaaten ihre Defizite bis 2013 (Japan erst 2015) halbieren und die Schuldenstände bis 2016 stabilisieren oder senken sollten, ohne dabei jedoch den Aufschwung zu gefährden. Mit dieser Zauberformel wollte man die Widersprüche zwischen Europa (Merkel will bzw. muss sparen) und den USA (Obama will weiterhin eine expansive Fiskalpolitik fahren) versöhnen.
Das Sündenregister
Gegenwärtig jagen die schnellen Finanzmärkte – wobei diese alle bisher unregulierten „Finanzinnovationen“ auch gegen Staaten in der Euro-Zone zum Einsatz bringen – die langsam agierenden Politiker vor sich her. In der Euro-Zone scheint der Notstand ausgebrochen zu sein. Für EU-Verhältnisse wurde erstaunlich rasch, flexibel und pragmatisch mit Notverordnungen auf die Euro-Krise reagiert, dabei wurden allerdings fast alle Grundprinzipien der EU-Verträge über Bord geworfen. Der Sündenfall hat mehrere Gesichter:
- Der 2005 reformierte SWP sieht eigentlich jetzt schon Strafen für Budgetsünder (bis maximal 0,5% des BIP) vor. Doch statt sie zu bestrafen, werden die Sünder (Griechenland) nun belohnt.
- Die wirtschaftspolitische Architektur der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) hat ausdrücklich einen „Fiscal Federalism“, einen automatischen konjunkturellen Budgetausgleich zwischen Überschuss- und Defizitländern wie in den USA und in Kanada ausgeschlossen. Durch die Finanzhilfen für Griechenland und mehr noch mit dem großen Rettungsschirm für weitere Wackelkandidaten im Club-Med entwickelt sich die Euro-Zone zu einer „Transferunion“: Seriöse Staaten helfen künftig den sorglosen.
- Mit der Kredithilfe für Griechenland (inkl. IMF 110 Mrd. Euro für 3 Jahre), aber insbesondere mit dem Aufspannen des großen Rettungsschirms („Finanzstabilisierungsmechanismus“) von (inkl. IMF) 750 Mrd. Euro wird das Grundprinzip der „No-Bail-out-Regel“ (Art. 125 AEUV) unter Bezugnahme auf den Ausnahme-Artikel 122 außer Kraft gesetzt. Damit wird „moral hazard“ geradezu zur Staatsdoktrin erhoben. Bereits mit der Bankenrettung nach dem Prinzip des „too big to fail“ wurde diesem Fehlverhalten im Bankensektor Vorschub geleistet. Letztlich könnte man sagen, dass in größter EU-Not, die Förderung der „…Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten“ (EUV, Art. 3[3)) als oberstes Ziel der Union, alle anderen Prinzipien overruled.
- Mit der Errichtung des 750-Mrd.-Euro-Rettungsschirms – ich nenne ihn „Wundertüte“ – zur Vermeidung einer Ausbreitung der „griechischen Krankheit“ auf andere Club-Med-Länder, wird nebenbei auch noch ein wichtiger Grundsatz des EU-Haushaltswesens verletzt. Bisher war es strikt untersagt, dass die EU (der EU-Haushalt) Schulden macht. Jetzt wird die Kommission ermächtigt, für die „Zweckgesellschaft“ – soeben in Luxemburg gegründet – des Rettungsschirms Kredite im Ausmaß von 440 Mrd. Euro aufzunehmen.
- Letztlich ist im Eifer des Gefechts auch noch eines der ehernen Tabus, die strikte Unabhängigkeit der EZB, gebrochen worden. Obwohl laut EU-Vertrag eine Finanzierung der Mitgliedstaaten streng untersagt ist, kauft jetzt die EZB (übrigens ähnlich der Fed in den USA) zur Beruhigung der Anleihenmärkte – nicht direkt von Euro-Ländern, sondern auf dem Sekundärmarkt – Staatsanleihen. Selbst solche, die zuvor von Ratingagenturen auf „Schrott“ (z.B. griechische) herabgestuft wurden.
Die „Wundertüte“ Rettungsschirm wird den Euro nicht stabilisieren
Interessanterweise wurde von den EU-Granden –
Juncker:„Es geht hier um eine weltweit organisierte Attacke
gegen den Euro. Der Euro-Raum muss geschlossen darauf reagieren.“;
Merkel:„Scheitert der Euro, scheitert Europa“;
Rehn:„We
shall defend the euro whatever it takes“;
Trichet: „… schwierigste Situation seit dem Zweiten
Weltkrieg“–
im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm immer damit argumentiert, dass dieser vor allem dazu notwendig wäre, um den Euro zu retten. Die „Wundertüte“ ist sicherlich gut geeignet, einen drohenden Staatsbankrott der PIIGS (Portugal, Irland, Italien und Griechenland und Spanien) abzuwehren, aber sie hat keinerlei Nutzen zur Stabilisierung des Euros, sofern eine solche überhaupt notwendig ist. Ein schwacher Euro ist derzeit ohnehin angesichts der Binnenmarktschwäche das einzige „Konjunkturprogramm“ in Europa.
Nun gibt es diverse ad hoc Beschlüsse des Europäischen Rates der Staats- und Regierungschefs und der Wirtschafts- und Finanzminister des ECOFIN zu Teilaspekten der längst fälligen Finanzmarktreform: Transparenz für Hedge Fonds; Veröffentlichung der Stresstests für europäische Banken. Daneben Vorschläge der Kommission zur Straffung des SWP: eine Vorwegkontrolle der nationalen Budgets, was umgehend von einigen Mitgliedstaaten abgeschmettert wurde; mehr Kompetenzen für Eurostat, um Zahlentricksereien à la Griechenland zu verhindern etc. Zudem hat der Europäische Rat eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des ständigen Ratspräsidenten Herman Van Rompuy – nicht des Präsidenten der Kommission! – eingesetzt, die sowohl eine Neuerung der politischen Architektur der WWU (SWP-Reform, 2. Auflage; Besteuerung von Finanzmarkttransaktionen (die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf internationaler Ebene wurde gerade auf dem G20-Gipfel in Toronto endgültig zu Grabe getragen); oder eine Bankenabgabe; ein neuer Strafmechanismus für Budgetsünder; wirtschaftspolitische Mechanismen zum Abbau der Ungleichgewichte bezüglich relativer Lohnstückkosten bzw. Leistungsbilanzen innerhalb der Euro-Zone etc. und Finanzmarktreformen bis Herbst ausarbeiten soll.
United States of A(ction) vs. E(uropäische) U(ntätigkeit)
Während Obama bereits gesetzliche Grundlagen zur Regulierung von gefährlichen Wallstreet-Aktivitäten geschaffen hat, hinkt die EU mit Finanzmarktreformen hinterher. Der US-Kongress hat sich knapp vor dem Toronto-G20-Gipfel mit Kompromissen auf die „Wall-Street-Reform“ geeinigt. Diese größte Finanzreform seit den 1930er Jahren enthält folgende Elemente:
- eine Konsumentenschutzbehörde, angesiedelt bei der Fed, soll Kreditgeschäfte überwachen;
- Regulierung und Transparenz bei derivativen Finanzgeschäften;
- eine abgeschwächte Volcker-Regelung bezüglich Einschränkung riskanter Finanzvehikel;
- neu kommt eine Aufsichtsbehörde (Financial Stability Oversight Council), die Risiken besser als bisher im Voraus abschätzen soll;
- Steuerzahler sollen nie wieder für Bankenrettungen zahlen;
- eine abgespeckte Bankensteuer sollte für Banken mit Aktiva über 50 Mrd. USD und große Hedgefonds kommen, wurde aber letztlich vom Kongress gestrichen.
Ähnlich wie die diversen G20-Gipfel von Washington, London, Pittsburgh und im Juni 2010 Toronto, verschieben die EU-Mitgliedstaaten die notwendigen Finanzmarktreformen immer weiter in die Zukunft – zuletzt auf Herbst 2010. Dabei haben die G20-Länder – auch zuletzt wieder – ein Vier-Säulen-Konzept formuliert, das in der US-Wallstreet-Reform bereits größtenteils (nur für die USA) umgesetzt wurde:
- globale Eigenkapital- und Liquiditätsstandards (Basel-III); Einführung 2012 mit national unterschiedlichen Übergangsregelungen;
- strengere Überwachung/Kontrolle der Finanzmärkte;
- neue Institutionen zum Schutz der Konsumenten bzw. Steuerzahlern;
- ein internationaler Peer-Review-Prozess um alle Formen von Fehlverhalten (z.B. Steueroasen, Geldwäsche etc.) zu vermeiden.
Bekämpft wurden – das hat Obama schon zu spüren bekommen – und werden Finanzmarktreformen von einer starken Bankenlobby. Der Weltbankenverband wendet sich vehement gegen eine Verschärfung der Regulierungen des Bankensektors. Mit Horrorprognosen über dramatische BIP- und Beschäftigungsverluste bis 2015 – insbesondere in Europa – machte das IIF (The Institute of International Finance) auf ihrer Frühjahrstagung in Wien Druck auf die Politiker, von einer strengeren Regulierung des Bankensektors, insbesondere der strengeren Eigenkapitalvorschriften nach Basel-III, abzusehen.
Aus der Asche der alten WWU
Eines ist klar. Die bisherige asymmetrische wirtschaftspolitische Architektur der WWU – zentrale Geldpolitik und dezentrale Fiskalpolitik, koordiniert mit unzureichenden Instrumenten – wie sie aus dem Maastricht-Vertrag nahezu unverändert im Lissabon-Vertrag übernommen wurden, war gerade einmal gut für die „Schönwetterperiode“ der ersten 10 Jahre der Euro-Zone. Seit dem großen Schock der globalen Krise wurde offensichtlich, dass der Euro und seine politische Untermauerung krisenfester gemacht werden müssen.
Fast alle Kenner der Materie wissen, warum es geht und was nötig wäre:
- Eine stärkere „Zentralisierung“ (Europäisierung) der Fiskalpolitik; ob dazu eine bessere Koordinierung der Wirtschaftspolitik ausreicht, oder eine „Europäische Wirtschaftsregierung“ à la Sarkozy-Merkel-Vorstoß notwendig ist, bleibt offen – nicht zuletzt deswegen, weil sich die anderen Institutionen (Kommission und EU-Parlament) dagegen sträuben und sich die kleinen Mitgliedstaaten von der deutsch-französischen Achse überfahren fühlen.
- Einrichtung eines dauerhaften „Krisenfonds“, gespeist aus einer europäischen Bankenabgabe oder einer Finanztransaktionssteuer zur raschen Rettung von Staaten und/oder ein „Netz von Bankenrettungsfonds“, finanziert von den Banken selbst (Kommissionsvorschlag etwa nach dem Vorbild Deutschlands).
Letztlich gehört – was schon Helmut Kohl wusste – zu einer Währungsunion logisch auch eine Wirtschaftsunion. Wir haben diese einstweilen nur in der Bezeichnung der WWU! Ohne Änderung des soeben in Kraft getretenen Lissabon-Vertrags in Richtung einer „EU-Neu“ wird es wohl nicht gehen. Notverordnungen allein sind in einer EU, die zu Recht stolz ist, eine „Rechtsgemeinschaft“ zu sein, auf Dauer untragbar.
- 1 Eine frühere verkürzte Version dieses Artikels ist erstmals am 18. Juni 2010 in Der Standard erschienen.
©KOF ETH Zürich, 8. Jul. 2010
